Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2023 gibt es bei den Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du darfst unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
- Der Hinzuverdienst ist allerdings einkommensteuerpflichtig und wird mit der Rente zusammen veranlagt.
- Ab der Regelaltersgrenze entfallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können auf den Lohn weiter anfallen.
- Ein Minijob ist für dich als Beschäftigte weitgehend abgabenfrei und bleibt eine beliebte, flexible Option.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung. Wie sich ein Hinzuverdienst in deinem Fall auswirkt, klären die Deutsche Rentenversicherung, deine Krankenkasse oder eine Steuerberatung.
Viele Menschen möchten auch nach dem 65. Geburtstag noch etwas arbeiten, sei es aus Freude an der Tätigkeit, für den Kontakt zu anderen oder schlicht, um die Rente aufzubessern. Die gute Nachricht: Das ist heute leichter als früher, denn die alten Hinzuverdienstgrenzen sind gefallen.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel du als Rentner über 65 dazuverdienen darfst, was steuerlich auf dich zukommt und welche Sozialabgaben anfallen.
Gibt es noch eine Hinzuverdienstgrenze?
Nein. Seit dem Jahr 2023 gibt es bei den Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also so viel hinzuverdienen, wie du möchtest, ohne dass deine Rente deshalb gekürzt wird. Diese Regelung gilt sowohl für die reguläre Altersrente als auch für vorgezogene Altersrenten.
Früher wurde die Rente gekürzt, wenn man über einer bestimmten Grenze verdiente. Das ist Geschichte. Wer heute neben der Altersrente arbeitet, behält seine Rente in voller Höhe. Anders sieht es nur bei Erwerbsminderungsrenten aus, für die weiterhin Grenzen gelten. Darum geht es in diesem Ratgeber aber nicht.
Rente über 65 und die Regelaltersgrenze
Ein wichtiger Begriff ist die Regelaltersgrenze. Sie ist nicht für alle gleich 65 Jahre, sondern steigt schrittweise auf 67 Jahre. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67. Wer also heute über 65 ist, hat die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr vielleicht schon erreicht oder eben noch nicht.
Das ist deshalb wichtig, weil sich nicht bei der Rente selbst, wohl aber bei den Sozialabgaben etwas ändert, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist. Auf die Höhe der Rente hat das Weiterarbeiten dagegen in keinem Fall einen kürzenden Einfluss.
Steuern auf den Hinzuverdienst
Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird, bleibt ein Punkt bestehen: Der Hinzuverdienst ist einkommensteuerpflichtig. Das zusätzliche Einkommen wird mit der Rente zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamteinkommen den steuerlichen Grundfreibetrag, fallen Steuern an.

Durch den Hinzuverdienst kann es passieren, dass du erstmals eine Steuererklärung abgeben musst, auch wenn du das als reiner Rentner zuvor nicht musstest. Plane die mögliche Steuerlast deshalb von Anfang an ein, damit am Jahresende keine Nachzahlung überrascht. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung hilft, die Auswirkungen vorab einzuschätzen.
Sozialabgaben: Was ändert sich ab der Regelaltersgrenze?
Bei den Sozialabgaben kommt es darauf an, ob du die Regelaltersgrenze schon erreicht hast.
- Rentenversicherung: Ab der Regelaltersgrenze bist du als Beschäftigte beitragsfrei. Du kannst freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um die Rente durch weitere Beiträge noch etwas zu erhöhen.
- Arbeitslosenversicherung: Ab der Regelaltersgrenze fallen hier in der Regel keine Beiträge mehr an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Auf Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung können weiterhin Beiträge anfallen, die du dir mit dem Arbeitgeber teilst.
Vor der Regelaltersgrenze gelten dagegen die normalen Beiträge wie bei jeder Beschäftigung. Es lohnt sich daher, vor der Aufnahme einer Tätigkeit kurz mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung zu sprechen.
Minijob als beliebte Option
Sehr gefragt ist bei Rentnern der Minijob. Hier verdienst du bis zur jeweils geltenden Minijob-Grenze, die regelmäßig angepasst wird und im Jahr 2025 bei rund 556 Euro im Monat lag. Für dich als Beschäftigte ist ein Minijob weitgehend abgabenfrei, denn die pauschalen Beiträge trägt der Arbeitgeber.
Der Minijob ist flexibel und unkompliziert und damit ideal, um sich ohne großen Aufwand etwas dazuzuverdienen. Wer mehr verdienen möchte, kann das dank der weggefallenen Hinzuverdienstgrenze natürlich ebenfalls tun, sollte dann aber die Steuer und die Sozialabgaben im Blick behalten.
Mehr als nur Geld: Warum sich Arbeiten im Ruhestand lohnt
Für viele Menschen geht es beim Hinzuverdienst nicht allein ums Geld. Eine Aufgabe gibt dem Tag Struktur, der Kontakt zu Kollegen und Kunden hält gesellig und der Kopf bleibt durch neue Anforderungen fit. Gerade in den ersten Jahren des Ruhestands kann eine Tätigkeit helfen, sich nicht plötzlich nutzlos zu fühlen.
Wichtig ist, das richtige Maß zu finden. Der Ruhestand soll schließlich auch Erholung bringen. Eine Tätigkeit, die Freude macht, sich gut mit den eigenen Kräften vereinbaren lässt und genug Zeit für Familie und Hobbys übrig lässt, ist meist die beste Lösung. So wird aus dem Hinzuverdienst eine Bereicherung und keine neue Belastung.
Tipps für den Hinzuverdienst im Rentenalter
- Kläre vorab mit der Rentenversicherung und der Krankenkasse, was für deine Situation gilt.
- Plane die mögliche Einkommensteuer ein und lege gegebenenfalls Geld dafür zurück.
- Prüfe, ob freiwillige Rentenbeiträge sich für dich lohnen, um die Rente zu erhöhen.
- Achte bei selbstständiger Tätigkeit auf die Meldung beim Finanzamt und die Krankenversicherung.
Fazit
Als Rentner über 65 darfst du heute unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Diese Freiheit gibt es seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023. Zu beachten bleiben aber die Steuer auf das zusätzliche Einkommen und die Sozialabgaben, die sich ab der Regelaltersgrenze ändern. Der Minijob ist dabei eine besonders unkomplizierte Lösung. Wer sich vorab bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt gut informiert und die Abgaben realistisch einplant, kann den Zuverdienst ohne böse Überraschungen genießen. Verlässliche Auskünfte rund um die Rente gibt die Deutsche Rentenversicherung.
Häufige Fragen zum Hinzuverdienst als Rentner
Wie viel darf ich als Rentner über 65 dazuverdienen?
Seit 2023 gibt es bei den Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du darfst unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Wird meine Rente durch den Hinzuverdienst gekürzt?
Nein. Bei der Altersrente bleibt die Rente in voller Höhe erhalten, egal wie viel du zusätzlich verdienst. Nur bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen.
Muss ich den Hinzuverdienst versteuern?
Ja. Der Hinzuverdienst ist einkommensteuerpflichtig und wird mit der Rente zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag, fallen Steuern an.
Welche Sozialabgaben fallen an?
Ab der Regelaltersgrenze entfallen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auf Arbeitsentgelt können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Ein Minijob ist für dich weitgehend abgabenfrei.
Lohnt sich ein Minijob für Rentner?
Für viele ja. Der Minijob ist flexibel und für dich als Beschäftigte weitgehend abgabenfrei, weil der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge trägt.
